Im Wissen, dass die zukünftigen Mandanten schon im Wartezimmer sitzen, ist es wichtig zu analysieren, was es braucht, um sie in der Statistik auf „Kunde“ umschreiben zu können.
Frei nach dem AIDA-Prinzip haben wir uns bereits um Attention und Interrest gekümmert, nun geht es um das „Desire“: Was können wir zukünftigen Mandanten bieten und wie können wir es so präsentieren, dass sie auch „anbeißen“. Letzteres steht für das abschließende A in AIDA: „Action“.
Konzepte zur Mandatsgewinnung können nur funktionieren, wenn es genügend mögliche Mandate gibt. Haben wir dafür gesorgt, dann geht es nur noch darum, dass wir anbieten, was unsere Zielgruppe haben will und dass wir so ansprechend, kompetent, lukrativ und berechenbar sind, dass unsere umworbenen Kunden auch Rechtsdienstleistungen anfragen und bereit sind, unseren Preis zu bezahlen.
Konzepte zur Mandatsgewinnung beinhalten also umsetzbare Pläne zur Optimierung der eigenen Präsentation in Bezug auf Kompetenz, Vertrauen, Leistungsfähigkeit, aber auch Empathie.
Sie beinhalten aber auch umfangreiches Wissen um die Struktur der Zielgruppe, deren Ansprechbarkeit und der deren Gewohnheiten. Dabei geht es vornehmlich auch um die Frage, wie man den einzelnen erreichen, ansprechen und überzeugen kann.
Ein Konzept zur Mandatsgewinnung definiert den Maßnahmenkatalog, den wir für erfolgreiche Kanzleien umsetzen.