Landingpages sind Internetseiten mit der Lizenz zum Mandatieren. Solche Seiten haben nur einen Zweck: Sie auf der Suche nach Mandanten aktiv, zielgerichtet und mit allem, was es braucht zu unterstützen.
Eine normale Kanzleiwebsite kann sich nicht in der notwendigen Intensität einem Thema zuwenden – dafür sind die individuellen Umstände einfach zu unterschiedlich. Landingpages sind die Speerspitze des Anwaltsmarketings. Sie umgarnen den zukünftigen Mandanten, fesseln ihn mit den Informationen, die er gesucht hat und bindet ihn mit Lösungen, die barrierefrei und nach Möglichkeit im Wert der Dienstleistung skalierbar vorgehalten werden.